queer weddingsiegesäuleDU&ICHL-MAG

Scheiden tut weh

Was, wenn die Partnerschaft nicht lange hält?

Tipps zu Trennung und Scheidung (Stand Februar 2010)

Will sich ein Lebenspartner – oder wollen sich beide – scheiden lassen, muss diese Scheidungsabsicht nicht mehr öffentlich kundgetan werden. Seit dem Jahre 2005 werden Lebenspartnerschaften nach denselben Regeln aufgehoben wie Ehen geschieden werden. Das bedeutet, dass die Partner in der Regel seit mindestens einem Jahr getrennt leben müssen, bevor beim Familiengericht der Scheidungsantrag eingereicht werden kann. Das Trennungsjahr gibt den Partnern Zeit, sich über die Folgen der Scheidung zu einigen. Dazu gehört die Aufteilung der gemeinsamen Wohnung und des Hausrats.
Wenn die Partner zu den Scheidungsfolgen nachpartnerschaftlicher Unterhalt und Versorgungsausgleich nicht in einem Lebenspartnerschaftsvertrag Regelungen getroffen haben, werden diese ebenfalls zu Scheidungsfolgen. Der Zugewinnausgleich wird nur auf Antrag eines Partners in das Verfahren aufgenommen. Die Partner können und sollten also während des Trennungsjahres über die Folgen der Scheidung eine Einigung erzielen.
Der Scheidungsantrag muss von einer Anwältin beziehungsweise einem Anwalt eingereicht werden. Es müssen aber nicht beide Partner vor Gericht anwaltlich vertreten sein.
Leben in der Partnerschaft gemeinsame Kinder, so müssen  sich die Eltern vor der Einreichung des Scheidungsantrages über das Sorgerecht, das Umgangsrecht und den Kindesunterhalt geeinigt haben. Das Verfahren vor dem Familiengericht kann binnen weniger Wochen abgeschlossen sein. Wird über Scheidungsfolgen ­gestritten oder wird der Versorgungsausgleich durchgeführt, dauert das Verfahren entsprechend länger. Das Gericht beraumt schließlich einen Termin an und spricht am Ende der ­Sitzung das Urteil – die Lebenspartner sind dann geschieden.
Alexandra Gosemärker

Die Autorin ist Rechtsanwältin in Berlin (www.kanzlei-gosemaerker.de) und Autorin des Buches „Erst Recht! Der Ratgeber zu allen Rechtsfragen rund ums Zusammenleben”, erschienen im Querverlag

Hinweis: Stand vom Februar 2010

Foto: Cornerstone/www.pixelio.de